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AGB

1. Angebot:
Die Angebote von POLITURA Michal Szarko beziehen sich, wenn nicht anders beschrieben, auf die Dienstleistung und enthalten somit keine Kosten für Kurzwaren, Zubehör, Verpackung, Versand. Alle Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Angebote sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, unverbindlich und werden durch Auftragsbestätigung seitens der POLITURA Michal Szarko gültig. Eine Verbindlichkeit ergibt sich für den Kunden durch eine schriftliche Angebotsbestätigung. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Schriftliche oder mündliche Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen. Danach müssen neue Angebote eingeholt werden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Muster etc. werden vertraulich behandelt und keinem dritten zugänglich gemacht.

2. Auftrag:
Die Auftragsbearbeitung beginnt wenn die POLITURA Michal Szarko sämtliche dafür nötigen Informationen und Materialien wie Stoffe zur Verfügung stehen, sowie eine Vorkasse in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags gezahlt sind. Die Produktionszeit bzw. der Fertigungsvorgang beginnt am Tag nach Erhalt aller notwendigen Materialien und Informationen und dem Zahlungseingang.

3. Zahlung und Zahlungsverzug:
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer, nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann die POLITURA Michal Szarko Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der POLITURA Michal Szarko auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer Verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Nach vier Wochen erfolgt der Mahnbescheid. Verzugszinsen werden angerechnet. Lieferungen sind bis zur Bezahlung des Kunden Eigentum von der POLITURA Michal Szarko und können jederzeit zurück gefordert werden.

4. Versand und Lieferung:
Den Versand nimmt die POLITURA Michal Szarko für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der POLITURA Michal Szarko schriftlich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag.

Angaben über Lieferzeiten sind Richtwerte aber keine Garantien für genaue Lieferung. Exakt gewünschte Liefertermine oder Fixtermine müssen mit der POLITURA Michal Szarko abgesprochen und dann schriftlich bestätigt werden, sonst haben sie keine Gültigkeit. Gerät die POLITURA Michal Szarko mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

Betriebsstörung im Betrieb der POLITURA Michal Szarko als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Für Lieferverzögerungen, die dem Transportdienstleister zuzurechnen sind, haftet die POLITURA Michal Szarko nicht. Die Lieferung erfolgt durch einen Paketdienst oder eine Spedition, durch welche ggf. Zahlungen per Barnachnahme angenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass wir die Angaben der Transportdienstleister zur Lieferdauer nur übernehmen, aber nicht garantieren können. Für falsche Adressangaben des Kunden wird keine Haftung übernommen. Werden Lieferungen vom Kunden nicht angenommen oder können mehrfach vom Transportdienstleister nicht zugestellt werden, wird die Ware automatisch an uns retourniert. Eine wiederholte Anlieferung wird dann zusätzlich berechnet. Die Gefahr des zufälligen Untergang und/ oder der Verschlechterung der Ware, geht mit der Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

5. Gewährleistung
Ist die Lieferung oder Leistung mangelhaft, so kann der Auftragnehmer nacherfüllen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist objektiv fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder ggf. Schadensersatz im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung verlangen.
Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung bzw. Durchführung der vertraglichen Leistung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Die mangelhaften vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen sind von dem Auftraggeber in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu halten. Die Beseitigung des Mangels sowie jedwede sonstige Bearbeitung der vertraglichen Lieferungen bzw. Leistungen durch andere als den Auftragnehmer sowie ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Auftragnehmer aus. Reparaturarbeiten, z. B. an Polstermöbeln, verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in 1 Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die vom Auftraggeber gestellte Materialien. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art des Werkes erwarten kann.

6. Haftung:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen und Materialien, wie insbesondere Zeichnungen, Muster, Stoffe oder dergleichen oder durch ungenaue Angaben ergeben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen den Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7. Verwahrung, Versicherung:
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Die POLITURA Michal Szarko haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.

8.  Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht, soweit diese dem Vertragspartner zumutbar sind.

9.  Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und der POLITURA Michal Szarko bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von der POLITURA Michal Szarko: Berlin, Deutschland.

10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.